Seit der Gründung von Hako vor mehr als 70 Jahren hat sich viel verändert – in der Welt und bei uns. Nicht verändert hat sich unser Wille und das Engagement, Maschinen mit bester Technik und intuitiver Bedienung für den nachhaltigen Einsatz zu entwickeln und zu produzieren. Unsere Mitarbeiter, Zulieferer und Partner sowie unsere Kunden und die Bediener unserer Maschinen haben dabei den höchsten Stellenwert. Um einen möglichst engen Kontakt und Austausch mit ihnen zu halten, ist unser Hinweisgebersystem die erste Anlaufstelle.
Hinweisgebersystem
Bei Hako besteht die Möglichkeit, sich bei Verdacht oder Kenntnis von illegalem oder unethischem Handeln an ein internes, ausgelagertes und unabhängiges Hinweisgeberportal zu wenden und so zur Aufdeckung von Regelverstößen beizutragen.
Gemeldet werden kann ein Fehlverhalten von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in unserer Unternehmensgruppe wie auch unserer Lieferanten und Dienstleister in Bezug auf mögliche Rechtsverstöße oder unternehmensschädigende Handlungen wie zum Beispiel Korruption, Bestechung, Betrug, sonstige strafbare Handlungen, Kinderarbeit, Sklaverei, fehlende Arbeitssicherheit, Ausbeutung und Diskriminierung.
Den Hinweisgebern entsteht durch eine Meldung keinerlei Nachteil. Meldungen können in deutscher und englischer Sprache und auf Wunsch auch anonym erfolgen.
Wenn Sie konkrete, begründete Hinweise auf Rechtsverletzungen oder Regelverstöße bei Hako haben oder solche vermuten, haben Sie folgende Möglichkeiten zur Kontaktaufnahme:
- per Webformular
- per Telefon: 0049-221-2052-547
- per Telefax: 0049-221-2052-1
- per E-Mail: c.schork@heuking.de
Die vertrauensvolle Meldestelle (WhistleFox) kann rund um die Uhr per Webformular, E-Mail, Fax oder Post und werktäglich zu normalen Bürozeiten telefonisch kontaktiert werden.
Als Ansprechpartner steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Dr. Christoph Schork zur Verfügung.
Heuking Kühn Lüer Wojtek
z. Hd. Dr. Christoph Schork
Magnusstraße 13
D-50672 Köln
Zudem besteht die Möglichkeit der Meldung an behördliche externe Meldestellen. Diese sind beispielsweise:
· die externe Meldestelle des Bundes beim Bundesamt für Justiz;
· externe Meldestellen des jeweiligen Bundeslandes;
· speziell zuständige externe Meldestellen, z.B. beim Bundeskartellamt.
Bitte beachten Sie, dass das Hinweisgebersystem nicht für Beschwerden gedacht ist. Sollten Sie im Hinblick auf die Produkte oder Dienstleistungen von Hako unzufrieden sein, wenden Sie sich bitte an Ihren jeweiligen Ansprechpartner im Unternehmen.
Für Hinweise nach dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz finden Sie weitere Verfahrenshinweise hier: